Eine 100%ige Tochtergesellschaft der akm Logo

FAQ zu Förderungen

Häufig gestellte Fragen und Antworten

 

 

Wer/was wird gefördert?

Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden Urhebern präsentieren.

Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/Wort.

Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen,etc.

Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen.

«nach oben»

 

 

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterfertigt inkl. allfälliger Unterlagen eingelangt sein.

Bei der Werkangabe des detaillierten Programms ist der bürgerliche Vor- und Zuname (kein Pseudonym und kein Bandname) des Urhebers (Komponist, Autor) anzugeben.

Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung einer vorangegangenen Förderung muss erbracht und zurückliegende Förderungen abgeschlossen sein.

«nach oben»

 

 

Wer/was wird nicht gefördert?

Einzelprojekte ( zB Einzelaufführung, Konzerte mit einem Komponist oder Autor, einzelne Bands, Opern, Operetten, Musicals, etc.)

Bild- und Tonträgerproduktionen (zB Videos, DVDs, CDs, etc.)

«nach oben»

 

 

Einreichfrist/Termine?

Anträge auf Förderung müssen auf einem dafür vorgesehenen Antragsformular und spätestens 21 Tage vor den jeweiligen Sitzungsterminen vollständig (inklusive allfälliger Beilagen) eingelangt sein. Später eingereichte Förderanträge können auf Grund der erforderlichen Bearbeitungszeit erst in der folgenden Sitzung behandelt werden.

Die Anträge werden nach dem Datum ihres Einlangens gereiht und behandelt. Die Zuerkennung von Fördergeldern erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.

«nach oben»

Auszahlung/Abrechnung?

Nach Zuerkennung einer Förderung erhält der Förderwerber ca. eine Woche nach der Sitzung ein offizielles Förderschreiben.

Bei Förderungen für öffentliche Konzertveranstaltungen erhält der Förderwerber zunächst 50% der bewilligten Förderhöhe ausbezahlt. Nach Beendigung des Projekts und Einlangen aller geforderten Unterlagen (die im Merkblatt des Antragsformulars und im offiziellen Förderschreiben detailliert angeführt sind) werden die restlichen 50% der bewilligten Förderung ausbezahlt.

«nach oben»

 

Anmerkung:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung!

 

 

Impressum | Kontakt