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TERMINE UND EINREICHFRISTEN

INFORMATIONEN ZUR EINREICHUNG VON FÖRDERUNGEN

Für die Einreichung von Anträgen für Förderungen durch die GFÖM sind ab sofort ausschließlich die vorgegebenen Antragsformulare zu verwenden. Nur vollständig ausgefüllte und zeitgerecht eingereichte Anträge können bei der Vergabe von Förderungen durch die GFÖM berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über die Zuerkennung von Fördergeldern wird in Sitzungen der Geschäftsführung der GFÖM getroffen, die seit 2006 planmäßig 4 mal pro Jahr stattfinden.

Der nächste Sitzungstermin für das 1. Halbjahr 2012 findet am 20. Juni 2012 statt.

Bitte beachten! Es können in einer Sitzung nur Förderanträge behandelt werden, die spätestens 21 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin vollständig (inklusive allfälliger Beilagen) bei der GFÖM eingelangt sind. Später eingereichte Förderanträge können auf Grund der erforderlichen Bearbeitungszeit erst in der folgenden Sitzung behandelt werden.

Die Anträge werden nach dem Datum ihres Einlangens gereiht und behandelt. Die Zuerkennung von Fördergeldern erfolgt gemäß den Richtlinien für kulturelle Förderungen und nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.

 

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