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Über uns
Wir fördern österreichische Musik.
Die Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik (GFÖM) ist eine Tochtergesellschaft der AKM. Wir unterstützen Projekte, die zur Hebung des Stellenwerts österreichischer Musik im Bewusstsein der Öffentlichkeit beitragen. Wir fördern Verbände und Organisationen, die im Interesse der AKM Bezugsberechtigten tätig sind sowie Veranstaltungen und Wettbewerbe im In- und Ausland.
Die AKM ist die größte Verwertungsgesellschaft in Österreich und sorgt dafür, dass die musikalischen Urheber:innen zu einem angemessenen Lohn (Tantiemen) für die Nutzung ihrer Werke kommen. Neben der Einhebung und Verteilung der Tantiemen nimmt sie auch kulturelle Funktionen wahr, indem sie Projekte zur Förderung des österreichischen Musikschaffens finanziell unterstützt und auch selbst solche durchführt.
Die Fördermittel der AKM werden von der GFÖM treuhändig verwaltet. Auch eigene Projekte zur Förderung des österreichischen Musikschaffens werden über die GFÖM abgewickelt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach diesen Richtlinien. Über die Förderanträge entscheiden die neun Geschäftsführer der GFÖM, die alle dem Vorstand der AKM angehören.
Termine
Förderansuchen für Förderungen durch die GFÖM sind ausschließlich online einzureichen.
Nur vollständig ausgefüllte und rechtzeitig abgeschlossene Förderansuchen können bei der Vergabe von Förderungen durch die GFÖM berücksichtigt werden. Die Einreichfrist endet jeweils 21 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin.
Die Entscheidung über die Zuerkennung von Fördergeldern wird in Sitzungen der Geschäftsführung der GFÖM getroffen, die seit 2006 planmäßig 4 mal pro Jahr stattfinden.
Der nächste Sitzungstermin für das 2. Halbjahr 2024 findet am 19.11.2024 statt. Einreichschluss für diese Sitzung ist der 28.10.2024.
Die Anträge werden nach dem Datum ihres Einlangens gereiht und behandelt. Die Zuerkennung von Fördergeldern erfolgt gemäß den Richtlinien für kulturelle Förderungen und nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel.